General terms of Rückenschule & Yoga Bremen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von Rückenschule & Yoga Bremen
Diese AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Rückenschule & Yoga

Bremen unabhängig von Ort, Zeit und Art ihrer Durchführung.

1. Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge

1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen
Zahlung eines Beitrages zur Nutzung des im Vertrag näher definierten Angebotes von Rückenschule & Yoga
Bremen berechtigen.
2) Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar. Die Kündigung hat
schriftlich an unten genannte Adresse oder per Mail zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert
sich der Vertrag automatisch um die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
3) Rückenschule & Yoga Bremen behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer
Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller
Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer
Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
4) Dem Mitglied steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von
einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine
dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes eine
Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen
oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt.
5) Eine Mitgliedschaftspause ist einmal jährlich möglich. Die Laufzeit der Pause beträgt mindestens einen,
maximal drei Monate und muss einen Monat vorher schriftlich angekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich
um die entsprechende Zeit. Die Mitgliedschaft kann während der Pause nicht gekündigt werden.
6) Die Mitgliedsbeiträge werden dem Vertrag entsprechend jeweils zum fünften eines Monats/ Quartals/ Jahres mittels Lastschrift von einem inländischen Konto eingezogen. Nach Absprache kann der Beitrag in Ausnahmefällen mittels Dauerauftrag von einem inländischen Konto auf das unten genannte Konto entrichtet
werden. Dies ist durch eine Kopie des Dauerauftrages zu belegen. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Dauerauftrages/ Lastschrift erhebt die Rückenschule & Yoga Bremen eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€.
7) Mitgliedschaften sind nicht übertragbar. Ausnahme: Mitglieder haben die Möglichkeit, sechs Monate nach Vertragsabschluss für die Dauer von maximal zwei Wochen pro Kalenderjahr ihre Mitgliedschaft an eine Person ihrer Wahl abzutreten.
8) Rückenschule & Yoga Bremen ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens zwei volle Kalendermonate durch einen allgemein
zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von der Rückenschule & Yoga Bremen mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der
Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu. Die Kündigung hat schriftlich an u.g. Adresse zu erfolgen.
9) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist die Rückenschule & Yoga Bremen berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit
ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
10) Sofern die Rückenschule & Yoga Bremen besondere Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum
geltenden Nachweises abhängig machen. Die Rückenschule & Yoga Bremen ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
11) Der Mitgliedsbeitrag deckt grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotene Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages. Dies gilt nicht für Workshops und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig sind.

2. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) Die Rückenschule & Yoga Bremen ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je
nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist die Rückenschule & Yoga Bremen berechtigt, in zumutbarem zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang bekannt gemacht.
3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis 5 Minuten vor Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder
dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen, mit einer Frist von einem Monat durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigen, den Betriebsferien.
5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der
Nutzungsgebühren zu verlangen.

3. Haftung

1) Es liegt in der Verantwortung von der Rückenschule & Yoga Bremen zu entscheiden, ob die Teilnahme an Kursen und Angeboten mit der jeweiligen psychischen und physischen Verfassung vertretbar ist. Bestehen Zweifel, sollte der Rat eines fachkundigen Arztes eingeholt werden. Hat die Rückenschule & Yoga Bremen Zweifel am gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers, kann dieser nicht auf die Teilnahme bestehen.
2) Die Rückenschule & Yoga Bremen haftet im gesetzlichen Rahmen für Gesundheitsschäden, die Mitglieder auf Grund der angebotenen Kurse erleiden. Sollte den Anweisungen von der Rückenschule & Yoga Bremen keine Folge geleistet werden und/ oder handelt der Teilnehmer grob fahrlässig, erfolgt die Nutzung der Einrichtungen,
Kurse und Angebote auf eigene Gefahr.
3) Die bei der Rückenschule & Yoga Bremen angebotenen Massagen dienen nur zur Entspannung und nicht zu therapeutischen Zwecken. Es werden keine Diagnosen gestellt. Auskünfte über den Gesundheitszustand des Empfängers können nicht gegeben werden. Im Zweifelsfall behält sich die Rückenschule & Yoga Bremen das Recht vor, die Massage abzulehnen, bis ein ärztliches Attest vorliegt.
4) Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt die Rückenschule & Yoga Bremen keine Haftung.

4. Datenschutzbestimmungen

1) Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen
Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne
besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
2) Änderungen der Anschrift und Bankverbindung sind der Rückenschule & Yoga Bremen unverzüglich mitzuteilen.

5. Sonstige Angebote

1) Einzelangebote wie Massagen, Einzelunterricht, Workshops u.a. sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von der Rückenschule & Yoga Bremen enthalten sind. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
2) Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist die Rückenschule & Yoga
Bremen berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen.

6. Salvatorische Vereinbarung

1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so sollte dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

Rückenschule & Yoga Bremen
Elena Novik
Kornstr. 589
28201 Bremen
0163 - 9271689 | info@rueckenschule-yoga.de | https://www.rueckenschule-bremen.de

Bankverbindung: Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE93 2802 0050 2420 9298 00
Steuernummer: 4813109771