Allgemeine Geschäftsbedingungen Yoga-Kollektiv Karben

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Yoga-Kollektiv Karben

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Yoga-Kollektiv Karben (nachstehend „Veranstalter“ genannt) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Yoga-, Meditations- und Entspannungskurse sowie Thai Yoga Massagen an. Die Indoor-Kurse können von max. 12 Teilnehmern besucht werden. Die offenen Stunden finden statt, wenn sich mindestens drei Teilnehmer anmelden. Die geschlossenen Kurse finden statt, wenn sich mindestens vier Teilnehmer anmelden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetseite und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Angebote:
Kursgebühren sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit automatisch auslaufen. Sie berechtigen den Teilnehmer gegen Zahlung einer Kurspauschale zur Nutzung des definierten Kursangebotes.

Mehrfachkarten berechtigen den Teilnehmer zu einer bestimmten Anzahl von Stunden im Studio Yoga-Kollektiv Karben. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die entsprechende Anzahl an verfügbaren Zutritten geht aus dem jeweiligen Vertrag hervor. Auch die Mehrfachkarten unterliegen einer vereinbarten Laufzeit.

Die Yoga-Mitgliedschaftskarten sind als unbegrenzte Variante, sowohl als begrenzte Variante verfügbar (9x pro Monat oder 5x pro Monat). Die Karten haben eine Laufzeit von einem Jahr und können ein Monat vor Ablauf gekündigt werden. Wird die Karte nicht gekündigt, verlängert sich die Karte um ein weiteres Jahr. Die monatlichen Beiträge sind mit Dauerauftrag seitens des Kunden zu begleichen. Die Mitgliedschaft kann 1x pro Jahr für einen Monat pausiert werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung der Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post, per Online-Buchung (momoyoga) oder durch mündliche Absprache.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Buchungsbestätigung.

3.3 Die Buchung einer Jahresmitgliedschaft oder einer Mehrfachkarte ist verbindlich und kann nicht übertragen werden.

3.3 Die Buchung der einzelnen Stunden ist verbindlich, kann jedoch bis spätestens 4 Stunden vor Beginn der Stunde (bei offenen Stunden) und 48 Stunden vor Kursbeginn (bei geschlossenen Kursen) abgesagt werden. Alle Stornierungen, die danach eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Unentschuldigtes Nichterscheinen gilt als Teilnahme.
Bei einem mehrtätigen Retreat gelten jeweils die individuellen Stornobedingungen des Retreat-Hauses.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Firmenbuchung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn bei den offenen Stunden bzw. 24 Stunden bei den geschlossenen Kursen, die Durchführung der Stunde nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet, sofern das Ersatzangebot nicht wahrgenommen wird.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Bei den Jahresmitgliedschaften verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer zahlt per Banküberweisung.

4.3 Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach dem Leistungsdatum. Dieses ist auf jeder Rechnung ersichtlich. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug fällig, spätestens jedoch zum Kursbeginn.

4.4 Sämtliche Leistungen des Veranstalters enthalten 19 % Umsatzsteuer.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

5.3 Im Krankheitsfalle (Bescheinigung des Arztes) oder beim Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Kursleistung nicht in Rechnung. Bereits bezahlte Kursgebühren werden als Guthaben mit Laufzeit im Rahmen der Möglichkeiten ausgestellt.

5.4 Unentschuldigtes Nichterscheinen wird als Kursteilnahme gewertet. Bei einem entschuldigten Nichterscheinen (bis max. 4 Stunden vor Teilnahme bei einer offenen Stunde, bis max. 48 Stunden vor Teilnahme an einem geschlossenen Kurs) wird die Stunde bzw. der Kurs nicht belastet. Bei einem mehrtätigen Retreat gelten jeweils die Stornobedingungen des Retreat-Hauses.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.

6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im Outdoor-Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle privaten Auskünfte des Teilnehmers bzw. alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) der Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung vom Yoga-Kollektiv Karben in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

8.2 Darüber hinaus haftet der Veranstalter auf Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die der Veranstalter oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8.4 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Für die von Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt das Yoga-Kollektiv Karben keine Haftung.

9. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
9.1 Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

9.2 Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Karben vereinbart.

9.3 Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Karben vereinbart.

9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

Karben, 19.12.2023