AGB von YOGUNA

§1 YOGUNA – Anmeldung und Yoga online
Für die Teilnahme an den Kursen aller Art ist eine schriftliche Anmeldung (inkl. über Momoyoga) erforderlich, durch die den AGB zugestimmt wird. Die Teilnahme an den Kursen geschieht grundsätzlich auf eigene Verantwortung der Teilnehmer/innen.
Die Anmeldung zu Kursen im Yoga-Studio YOGUNA, im Folgenden nur YOGUNA genannt, erfolgt bei Erstanmeldung per E-Mail, SMS, Anruf, oder über die kostenfrei nutzbare Signal-App. Das YOGUNA führt die Teilnehmer-Namen, Daten der Kursteilnahme und des Zahlungseingangs mit dem Betrag manuell auf Karteikarten, einer manuellen Liste und einer Excel-Tabelle. Außerdem führt das YOGUNA alle kundenbezogenen Daten in einer Software mit Namen Momoyoga. Die Daten werden dort innerhalb eines dem Kunden zugewiesenen Kontos geführt. Der Kunde kann mit eigens erstellten Zugangsdaten den Kundenkonto Zugang nutzen und verwalten. Er kann über sein Kundenkonto gekaufte Tarife nutzen, Tarife kaufen und sich damit online in die dargestellten Leistungen (z.B. Yogakurse, Specials oder feste Kurse) einbuchen/anmelden und abmelden. Für die Nutzung des Online Bereiches gelten die dort angelegten AGB. Die Online Live Klassen finden über die Plattform Zoom statt, ebenfalls kostenfrei nutzbar für den Yoga Kunden. Mit der eigenverantwortlichen Nutzung von Zoom und der Signal-App, erklärt der Kunde sich mit deren Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Online Live Klassen über Zoom dürfen in keiner Weise aufgezeichnet oder mitgeschnitten werden - weder zum Eigenzweck noch zum Teilen mit Dritten.
§2 Leistungen, Hausordnung
Abos im Kartenformat – Einzel- und Mehrfachkarten: Diese haben die in der Preisliste ausgewiesene Gültigkeit ab Datum der ersten Kurs-Teilnahme (1er Karte, 2er Karte und Monatskarte unlimited sind gültig für 1 Monat; 10er Karten sind gültig für 5 Monate). Die erste Kursteilnahme muss jedoch innerhalb eines Monats nach Kaufdatum erfolgen. Sie berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vorher definierten Leistung innerhalb der festgelegten Laufzeit. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausbezahlt werden. Karten-Abos und die Monatskarte unlimited (unbegrenzt) gelten ohne Ausnahme für die Klassen aus dem offenen Kursprogramm, die nicht als „geschlossener/fester Kurs“ oder „Special“ ausgewiesen sind. Ist der Kursraum bereits mit der maximal möglichen Teilnehmerzahl gefüllt und keine Teilnahme mehr möglich, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung eines Teils oder des gesamten Kartenbeitrags. Es liegt im freien Ermessen von YOGUNA die Gültigkeit zu verlängern, wenn durch Krankheit, Weiterbildung oder Urlaub seitens der Kursleitung Kurse ausfallen. Schüler, Studenten und Azubis erhalten eine Ermäßigung von 2,00 € pro Kurs-Stunde (-> 20 € bei 10er-Karten), hiervon ausgenommen sind die 2er Probe-Karte und die Kurs-Karten für den Bodyweight-Kurs „Power vor Yoga“. Mindestteilnehmerzahl bei offenen Kursen beträgt 2 zahlende Personen.
Die Anmeldung zu den offenen Kursen ist bis zum Vortag erwünscht. Die Momoyoga-Plattform gewährt eine Kursanmeldung/-buchung bis 4h vor Kursbeginn. Findet der Kurs statt (mind. 2 TN bereits angemeldet), ist eine spätere Anmeldung als Drop-in bis zur max. Teilnehmerzahl mit Vorankündigung (z.B. über Signal-App, Anruf) bis direkt 5 min vor Kursbeginn möglich.
Personal Training (PT): Bei Einzelvereinbarung von Terminen bei Yoga Personal Trainings ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin erforderlich. Erfolgt die Absage später, wird die Einheit in Rechnung gestellt. Die 5-er PT-Karte ist 4 Monate, die 10-er PT-Karte ist 8 Monate gültig ab ersten PT-Termin, der jedoch innerhalb eines Monats nach dem Kaufdatum zu erfolgen hat. Findet das PT außerhalb des Ortes Apensen statt, fallen Anfahrtskosten an; 0,35 €/km, oder ein festgelegter Pauschalpreis. In beiden Fällen werden Hin- und Rückfahrt berücksichtigt. Fahrtkosten und Entfernung sind auf dem Anmeldeformular schriftlich festzuhalten.
Geschlossene (feste) Kurse, Workshops, Specials, Events: Die Anmeldung zu einem geschlossenen (festen) Kurs, Workshop, Special oder Event (nachfolgend nur „feste Kurse etc.“ genannt) muss durch den Teilnehmer schriftlich bzw. online erfolgen. Nachfolgend erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung/Rechnung, nach deren Eingang beim Teilnehmer der Vertrag wirksam wird. Bei Online-Buchung erfolgt die Zahlung sofort, ebenso bei Buchung im Studio. Nimmt der Teilnehmer teil, ohne dass diesem zuvor die Bestätigung zugegangen ist, gilt der Vertrag mit Teilnahmebeginn als wirksam geschlossen. Bei geschlossenen Kursen mit festen Terminen (z. B. Mediation oder Yoga-Specials) berechtigt die Buchung des Kurses zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt werden. Ein Kurs findet dann statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl (3 Teilnehmer, solange nichts anderes angegeben ist) erreicht wird.
Das YOGUNA ist berechtigt, Betriebsferien und Weiterbildungen durchzuführen, in denen das Studio geschlossen ist. In Bezug auf die Gültigkeit der Karten-Abos kann der Kunde verlangen, diese um den Zeitraum der Schließung unentgeltlich zu verlängert.
§3 Zahlungen, Teilnahmegebühren
Kurse mit festen Terminen und Karten-Abos sind im Voraus zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung oder Rechnung zu überweisen, oder am folgenden Kurstag bar mitzubringen. Die aufgeführten Preise für sämtliche Kurse (z. B. Trainings, Events) beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Sollte die Mehrwertsteuer im Laufe des aktuellen Kurses angehoben werden, so wird diese MwSt.-Erhöhung an die Kursteilnehmer weitergegeben.
§4 Krankheit / Urlaub
Krankheit: Bei schwerer Krankheit, die länger als 2 Wochen dauert, gewährt YOGUNA eine entsprechende Verlängerung der Gültigkeit bei Mehrfachkarten/Karten-Abos.
Im Falle der Buchung eines festen Kurses, Workshops, Events (im Folgenden nur „fester Kurs“ genannt) gewährt YOGUNA dem Teilnehmer bei längerer schwerer Krankheit eine Umbuchung in einen anderen Kurs, bzw. eine spätere Verrechnung mit einer Mehrfachkarte. Bereits absolvierte Kursabschnitte, werden anteilig berechnet. Die sofortige Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attestes bei Krankheit ist in jedem Fall Voraussetzung.
Urlaub / Geschäftsreisen: Ebenso ist bei einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise ab 2 Wochen eine Verlängerung der Karten-Gültigkeit möglich, dies gilt bis zu maximal 4 Wochen im Kalenderjahr. Die schriftliche, mind. 14 Tage vorherige Ankündigung ist hierfür Voraussetzung. In allen genannten Verlängerungsfällen gilt: Um die pausierten Wochen/Monate verlängert sich die Gültigkeit beitragsfrei. Eine rückwirkende Verlängerung ist nicht möglich.
Bei Urlaub oder Geschäftsreisen, die in den Zeitraum eines festen Kurses fallen, gibt es keinen Ersatz, keine Verrechnung, die Stunden verfallen. Wenn das Kursformat es zulässt, dies liegt im Ermessen des Kursleiters, kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
§5 Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Mitglieds/Teilnehmers, insbesondere von Yogamatten, Hilfsmitteln, Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. YOGUNA haftet nicht für vom Teilnehmer ausschließlich selbst verschuldete Unfälle. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung
wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schäden, die das der Teilnehmer an YOGUNA verursacht, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die YOGUNA nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz. In allen Fällen, in denen YOGUNA abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen - auch aus unerlaubter Handlung - zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet es nur so weit, wie dem YOGUNA oder seinen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für die Nutzung der von YOGUNA angebotenen Leistungen verlangt das YOGUNA, bei folgenden Gegenanzeigen vor Trainingsbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen und sich die Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen: Schwangerschaft, künstliche Befruchtungen, östrogenbedingte Krebserkrankungen, akute Endiometriose, Bluthochdruck, Thrombose, Herz- und/oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Kunstprothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher, Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, empfängnisverhütende Intrauterinpessare oder Spiralen, etc.) und jegliche Art von körperlichen Schmerzen (z.B. Rückenschmerzen). Der Teilnehmer bescheinigt mit seiner Unterschrift, dass er sportgesund ist.
§6 Karten-Abo-Kündigung / Stornierung-Rücktrittsrecht
Nicht genutzte/verfallene Einheiten von Mehrfachkarten/Karten-Abos sind von der Erstattung ausgeschlossen.
§7 Kurs-Stornierung-Rücktrittsrecht
Feste Kurse etc.: Nach Zugang der Rechnung/Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn die Möglichkeit den Kurs in schriftlicher Form kostenfrei zu stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Stornierungseingangs im YOGUNA. Bei späterem Rücktritt, bis 48h vor Kursbeginn ist eine Stornierung nur möglich, wenn dadurch die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird. In dem Fall werden dennoch 50 % der Kursgebühr fällig. Im Falle einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch eine Stornierung kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen, ansonsten wird die volle Kursgebühr fällig. Bei späterem Abbruch, gleich welcher Ursache, bei Nichterscheinen oder z.B. Kopfschmerzen, ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Bei Absage des Kurses (z.B. Unterschreitung der Mindest-TN-Zahl) durch YOGUNA werden gezahlte Kursbeiträge umgehend zurückgezahlt.
Offene Kurse/Klassen: Abweichend geregelt sind die Stornierungsbedingungen für Yoga-Klassen aus dem offenen Kursprogramm, für die sich der Teilnehmer im Voraus (also nicht direkt vor Kursbeginn im Studio – „Drop Ins“), sondern von zu Hause oder von unterwegs aus, anmeldet. Eine Absage bis 4h vor Klassenbeginn gilt als Frühabsage und ist kostenlos. Eine spätere Absage oder Nicht-Erscheinen ohne Absage gilt als Spätabsage und wird bei Karten-Abo-Inhabern mit einer Abo-Einheit und bei Inhabern einer Monatskarte unlimited mit 12,- € pro Einheit berechnet. Mit der Online-Buchung (auch per Signal-App) einer Offenen Klasse erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden. Bleibt die Mindestteilnehmer*innenzahl unterschritten, findet der Kurs nicht statt. Angemeldete Personen bekommen umgehend ihren Credit / das Kursgeld erstattet.
Personal Training: Gebuchte Personal Trainings können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich und der Betrag fällig.
§8 Datenschutz, Gerichtstand, Nichtigkeitsklausel
Das YOGUNA führt die Namen der Teilnehmer, die Daten der besuchten Kurse und die Zahlungseingänge mit dem Betrag manuell auf Karteikarten, einer manuellen Liste und einer Excel-Tabelle und über die Momoyoga-Plattform. Zudem enthält eine separate Excel-Tabelle alle persönlichen Angaben über den Kunden vom Anmeldeformular, die jedoch lediglich zur Interaktion mit dem Kunden/Teilnehmer dienen und mit niemanden geteilt werden. YOGUNA ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern und zu verarbeiten. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung (Stornogebühren gehen dann zu Lasten des Kunden) usw. sind YOGUNA vom Teilnehmer unverzüglich mitzuteilen. Für die Mitgliedschaftsvereinbarung gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist der Sitz von YOGUNA in Buxtehude. Sollten einzelne Bestimmungen der sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Stand 06.05.2022